3G-Regelung für Sporthallen

Die Hessische Landesregierung hat auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert und darin schrittweise Lockerungen der Maßnahmen festgelegt.

Im Rahmen eines Drei-Stufen-Plans ist ab 04.03.2022 u.a. in Sporthallen wieder ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Für Schüler ist das Testheft ausreichend.

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