Am 6. Mai haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf eine stufenweise Öffnung des Sportbetriebs in ganz Deutschland geeinigt. Für Hessen hat die Landesregierung einen Tag später konkrete Schritte zur Wiederaufnahme des Sports in unseren rund 7.600 Sportvereinen beschlossen.
Den Rahmen, in dessen Grenzen der Vereinssport wieder aufgenommen werden kann, regelt die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen (aktuell vom 7. Mai 2020). Sie tritt am 9. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni 2020. Neben dieser Verordnung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weitere Regelungen und Auflagen im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht.
Wie die Verordnungen im Einzelnen aussehen und wie Vereine mit der aktuellen Situation umgehen können, findet man hier.
Weitere Einzelheiten hat der Deutsche Olympische Sportbund für den überwiegenden Teil aller Sportarten zusammengetragen (mehr).